Der Berliner Senat hat die Verordnung über Basismaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen. Diese wird am 1. April 2022 in Kraft treten. Die SARS-CoV-2-Basisschutzmaßnahmenverordnung löst die bisher gültige Vierte Infektionsschutzmaßnahmenverordnung ab, die mit Ablauf des 31. März 2022 außer Kraft tritt. Das Land Berlin übernimmt damit die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes des Bundes.
Für den Sport bedeutet die neue Verordnung, dass alle Einschränkungen bei der Sportausübung aufgehoben werden.
Sollte es in einzelnen Abteilungen (körpernahe Sportarten) zum berechtigten Wunsch der Abteilungsleitung kommen, einen tagesaktuellen Corona-Schnell-Test vor dem Sport durchzuführen bzw. durchführen zu lassen oder in bestimmten Situationen Masken zu tragen, so bitten wir, dem Wunsch unbedingt nachzukommen. Er trägt zur Sicherheit aller bei und lässt uns noch etwas unbeschwerter Sport treiben.
Mit Krankheitssymptomen bitte weiterhin nicht zum Sport kommen!!! Der Übungsleiter ist berechtigt, diese Personen der Sporthalle zu verweisen.
Die Regelungen zu Quarantäne beziehungsweise Isolation von Personen, die positiv auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet wurden sowie deren enge Kontaktpersonen gelten unverändert fort.
Die einzelnen Bundesländer können Verschärfungen ihrer Regeln anordnen, wenn sie so genannte "Hot Spots" ausweisen. Dies ist in Berlin bisher nicht der Fall. Über weitere Details und Veränderungen halten wir Sie wie gewohnt auf dem Laufenden.
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