Der Berliner Senat hat die Verordnung über Basismaßnahmen zum Schutz der Bevölkerung vor Infektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 beschlossen. Diese trat am 1. April 2022 in Kraft. Das Land Berlin übernimmt damit die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes des Bundes.
Für den Sport bedeutet die neue Verordnung, dass alle Einschränkungen bei der Sportausübung aufgehoben sind.
Sollte es in einzelnen Abteilungen (körpernahe Sportarten) zum berechtigten Wunsch der Abteilungsleitung kommen, einen tagesaktuellen Corona-Schnell-Test vor dem Sport durchzuführen bzw. durchführen zu lassen oder in bestimmten Situationen Masken zu tragen, so bitten wir, dem Wunsch unbedingt nachzukommen. Er trägt zur Sicherheit aller bei und lässt uns noch etwas unbeschwerter Sport treiben.
Mit Krankheitssymptomen bitte weiterhin nicht zum Sport kommen!!! Der Übungsleiter ist berechtigt, die Personen mit Erkältungssymtomen der Sporthalle zu verweisen.
Die Regelungen zu Quarantäne beziehungsweise Isolation von Personen, die positiv auf eine Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus getestet wurden sowie deren enge Kontaktpersonen gelten unverändert fort.
Und weiter gehts mit den Meldungen aus:
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