Das Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung ermöglicht es Kindern und Jugendlichen überall mitmachen zu können. Die Leistungen für Bildung und Teilhabe umfassen:
- Mittagessen in Kita, Kindertagespflege oder Schule,
- Persönlicher Schulbedarf,
- Teilnahme an eintägigen Ausflügen und Projekten in Kita, Kindertagespflege oder Schule,
- Teilnahme an mehrtägigen Fahrten der Kita, Kindertagespflege oder Schule,
- Fahrtkosten zur Schule / kostenlose Schülerbeförderung,
- Lernförderung sowie
- das Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit (soziale und kulturelle Teilhabe)
Anspruchsberechtigt für Leistungen der sozialen und kulturellen Teilhabe sind Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres,
deren Eltern bzw. die selbst Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Sozialhilfe, Kinderzuschlag, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen,
und wenn diese Teilhabeangebote in der Gemeinschaft wahrnehmen und hierfür tatsächliche Aufwendungen entstehen.
Bei Angeboten sozialer und kultureller Teilhabe steht das gemeinsame Erleben mit anderen Kindern und Jugendlichen im Vordergrund der Freizeitaktivität. Dazu gehören z. B.:
die Mitgliedschaft in Vereinen im Bereich Sport, Spiel, Kultur und Geselligkeit, der Musikunterricht,
Mehr dazu unter https://sportjugend-berlin.de/ueber-uns/bildungs-und-teilhabepaket
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